Das eigentliche Bauen vollzieht sich im Rahmen von Verträgen. Das Spektrum reicht vom VOB-Einheitspreisvertrag über den Generalübernehmervertrag bis hin zu public privat partnership-Verträgen, die einer differenzierten Ausgestaltung bedürfen. Eine faire, ausgewogene, die beiderseitigen Interessen berücksichtigende Vertragsgestaltung ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gelungenes Bauvorhaben.
Im Rahmen der Durchführung des Bauvorhabens ist eine juristische Betreuung im Rahmen von auftretenden Problemen und Schwierigkeiten häufig unverzichtbar. Dies betrifft das Nachtragsmanagement, die Termingestaltung, aber auch die Beilegung von Streitigkeiten. Dabei dient die juristische Begleitung immer der termingerechten mangelfreien Fertigstellung des entsprechenden Bauvorhabens.
Wir erbringen diese Leistungen auch komplex im Rahmen von juristischen Projektsteuerungsverträgen.
Gegenstand unserer Tätigkeit ist aber auch die Beratung und Vertretung von Planungsbeteiligten. Architekten, Projektsteuerer und Bauleitungsbüros sind unsere ständigen Mandanten. Zum einen wollen sie ein auskömmliches Honorar realisieren, welches sich in dem durch die HOAI gesteckten Rahmen bewegt, zum anderen gilt es, verstärkt Haftungsrisiken von planenden und bauüberwachenden Büros richtig zu beurteilen und durch entsprechende juristische Ausgestaltungen zu minimieren.
Wir vertreten schwerpunktmäßig kleine und mittelständische Baubetriebe, aber auch Bauherren aller Couleur. Daneben zählen zu unseren ständigen Mandanten Architekten- und Ingenieurbüros und Immobilieninvestoren.